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Das Oberlandesgericht (OLG) Graz hat am Mittwoch Ex-FPK-Chef Uwe Scheuch wegen Korruption verurteilt. Der Richtersenat unter Vorsitz von DaviDas Oberlandesgericht (OLG) Graz hat am Mittwoch Ex-FPK-Chef Uwe Scheuch wegen Korruption verurteilt. Der Richtersenat unter Vorsitz von David Greller änderte allerdings das Ersturteil von Richterin Michaela Sanin. Scheuch erhielt sieben Monate bedingte Haft und eine deutlich niedrigere Geldstrafe von 67.500 Euro. In erster Instanz waren es sieben Monate bedingt und 150.000 Euro gewesen.
Sanin hatte Scheuch unter Berufung auf Absatz 1, Paragraf 304 Strafgesetzbuch verurteilt, dieser stellt Bestechlichkeit bezüglich einer Handlung oder Unterlassung in Zusammenhang mit der Amtsführung unter Strafe, der Strafrahmen beträgt fünf Jahre Haft. Das OLG verurteilte den Ex-Politiker nunmehr wegen Absatz 2 desselben Paragrafen. Dieser setzt keine Handlung oder Unterlassung voraus, hier geht es lediglich um einen Vorteil ?im Hinblick auf die Amtsführung?, die Höchststrafe beträgt drei Jahre Haft.
Zweimal in erster Instanz verhandelt
Scheuch hatte im Jahr 2009 in einem Gespräch mit dem Mittelsmann eines russischen Investors gesagt, dass er auch für die Zukunft der Partei profitieren wolle - in Form einer Spende in der Höhe von fünf bis zehn Prozent der diskutierten Investition. In einem ersten Verfahren hatte Scheuch noch 18 Monate Haft bekommen, sechs davon unbedingt, weil das Gericht es als erwiesen angesehen hatte, dass der russische Investor als ?Part of the game? dafür die österreichische Staatsbürgerschaft bekommen hätte sollen.
Dieses allererste Urteil war vom OLG aufgehoben worden, weil im Verfahren gegen das ?Überraschungsverbot? verstoßen worden sei - der Sicherstellung, dass ein Angeklagter über das Ausmaß der ihm vorgeworfenen Delikte zur Gänze informiert sei. Das Verfahren musste damit ?zurück an den Start? und wurde im Juni mit besagtem Urteil (sieben Monate bedingt/150.000 Euro) beendet. Sowohl Anklage als auch Verteidigu.
